Die Broschüre „Ambulante Versorgung im deutschen Gesundheitswesen. Bestandsaufnahme und Veränderungsbedarf – Ein Gesprächsangebot“ hat der Verein Solidarisches Gesundheitswesen gemeinsam mit dem Verein demokratischer Ärzt*innen und dem Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten herausgegeben.
Die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ hatte durch den Koalitionsvertrag folgenden Auftrag: „Kurzfristig sorgen wir für eine bedarfsgerechte auskömmliche Finanzierung für die Pädiatrie, Notfallversorgung und Geburtshilfe.“
Als Modell für eine bessere Gesundheitsversorgung sehen sich Gesundheitszentren oder Polikliniken, die in einigen Städten entstanden sind. Sie wollen interdisziplinär arbeiten, sich Zeit für die Patienten nehmen, Prävention vor das Reparieren stellen und verstehen sich als Interessensvertreter, wenn es um die Verbesserung der Lebensbedingungen im Stadtteil geht.
Wie zu erwarten war, fehlen den Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) Milliarden Euro. 2023 sollen die Zusatzbeiträge in der GKV um 0,3 Prozent-Punkte steigen. Angesichts der vielen anderen Kostensteigerungen und der zu erwartenden Steigerungen bei den Heizkosten wird dies für Menschen mit geringem Einkommen eine zusätzliche Belastung darstellen. Statt Menschen mit Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 4.837,50 Euro pro Monat mehr zu belasten, schlagen wir vom vdää* vor, alle Einkommen über dieser Grenze für die Beiträge der Gesetzlichen Krankenkassen heranzuziehen, genauso wie andere Einkommensarten (Kapitaleinkünfte etc.): Kurzum: Wir fordern die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze.
In diesem Jahr fällt der § 219a StGB und damit das Verbot der „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche. Ärzt*innen dürfen dann endlich als Fachexpert*innen über alle wichtigen Aspekte wie Methoden, Vorgehen und Kosten von Schwangerschaftsabbrüchen informieren und gewinnen Rechtssicherheit gegenüber Gegner*innen der reproduktiven Rechte, die diesen absurden Paragrafen zur Kriminalisierung von Ärzt*innen nutzten. Der Druck aus der Bewegung der sexuellen Selbstbestimmung war entscheidend für diese längst überfällige Streichung. Und dennoch: Dies ist kein Grund zum Feiern! Denn solange es den § 218 StGB gibt, gilt der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland als Straftat. Wir fordern die Bundesregierung auf zu handeln und die sexuellen und reproduktiven Rechte umzusetzen: Denn diese sind Menschenrechte!
Am Dienstag, dem 19. Juli 2022 verkündet die Gewerkschaft Verdi nach über elf Wochen Streik die Zustimmung der Tarifkommission zu einem Tarifvertrag zur Entlastung des Personals an den sechs Universitätskliniken in NRW. Dieser Tarifvertrag ist nicht nur ein weiterer Meilenstein für die Entwicklung der gewerkschaftlichen Kämpfe in den Krankenhäusern, weil hier das erste Mal ein Abschluss für einen sogenannten Tarifvertrag Entlastung (TVE) in einem Flächentarifvertrag für sechs Unikliniken zugleich gelungen ist. Die in dem Tarifvertrag gemachten Kompromisse zeigen zusammen mit weiteren krankenhauspolitischen Entwicklungen der letzten Wochen auch die Konfliktlinien für die politischen Auseinandersetzungen der nächsten Jahre an.
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Bericht in der
„Wir begrüßen es sehr, dass der Bundestag heute mit breiter Mehrheit die Abschaffung von Paragraf 219a beschlossen hat. Es wurde höchste Zeit. Nur so können Ärzt*innen ihrer Informations- und Aufklärungspflicht auch bei der medizinischen Leistung des Schwangerschaftsabbruchs in vollem Umfang nachkommen und ungewollt Schwangere gut und rechtzeitig in-formieren“, so Carina Borzim, Co-Vorsitzende des vdää*.
Der Verein demokratischer Ärzt*innen (vdää*) erklärt sich solidarisch mit den Streikzielen an den Unikliniken in Nordrhein-Westfalen.
„Wir stehen klar hinter den streikenden Beschäftigten und ihren Forderungen für Entlastung“, so Felix Ahls, einer der Ko-Vorsitzenden des vdää*. „Streiks sind keine angenehme Sache, gerade in Krankenhäusern, aber die Kolleg*innen werden dazu gezwungen. Die Arbeitsbedingungen sind eine Gesundheitsgefahr für alle Beteiligten und nicht hinnehmbar.“
Gemeinsam mit einem Bündnis zahlreicher zivilgesellschaftlicher Organisationen fordert der vdää* die gesicherte Gesundheitsversorgung aller Geflüchteten in Deutschland und die Abschaffung der Einschränkungen im Asylbewerberleistungsgesetz.
Pressemitteilung vom 13. Juni 2022: Doctors' orders: “Do not extradite Assange”
Offener Brief an Priti Patel MP, Home Secretary of the United Kingdom
Doctors for Assange is a group of over 300 medical professionals from 35 countries formed in October 2019 to voice concerns about the health of Julian Assange and to condemn the violations of his right to health, to doctor-patient confidentiality and to be free from torture.
wird vom vdää* herausgegeben und beschäftigt sich mit aktuellen berufs- und gesundheitspolitischen Themen.
Unser Selbstverständnis und unsere programmatischen Grundlagen in einer Kurzfassung (2019) und Langfassung (2018).