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Presseerklärung von vdää und VDPP zu Zuzahlungen

„Zuzahlungen von Patienten zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind aber prinzipiell ein Problem – unabhängig von der momentanen Finanzsituation der Kassen“, so der Vorsitzende des vdää, Prof. Wulf Dietrich. In dem solidarischem System der Krankenversicherung, in dem jeder Versicherte unabhängig von seiner finanziellen Leistungsfähigkeit die Leistungen erhalten sollte, die er benötigt, haben Versicherte „Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern“ (SGB V § 27), wenn diese Leistungen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ (SGB V § 12) sind.

„Dieses Prinzip wird durch Zuzahlungen wie Praxisgebühr, Medikamentenzuzahlung oder Beteiligung an den Krankenhauskosten massiv untergraben“, so Florian Schulze vom VDPP und rechnet vor, dass die gesetzlich Versicherten im Jahr 2010 mehr als 5 Mrd. € zu Leistungen zugezahlt haben, die ihnen eigentlich als Sachleistung zustünden. Dabei sind Eigenanteile an Leistungen und wirtschaftliche Aufzahlungen nicht berücksichtigt. „Außerdem“ so Schulze weiter, „untergraben Zuzahlungen die paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie belasten einseitig die Versicherten, die Arbeitgeber werden geschont.“

Zuzahlungen wurden begründet und eingeführt, um die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen zu steuern. Diesen Zweck erfüllen sie auch – aber in negativem Sinn: Viele Studien haben gezeigt, dass Eigenbeteiligung die Patienten vom Arztbesuch oder der Einnahme wichtiger Medikamente abhält. Zuzahlungen treffen hauptsächlich schwächere Gruppen wie chronisch Kranke und Personen mit niedrigem Einkommen. Das Deutsche Ärzteblatt berichtete im April 2011 über eine Studie des Soziologen Claus Wendt, die zeigte, dass in Deutschland jeder achte potentielle Patient durch die Zuzahlungen vom Arztbesuch abgehalten wird. Außerdem, so konstatierte Wendt, würden „private Zuzahlungen darüber hinaus das Vertrauen der Bürger in das Gesundheitssystem nachhaltig schwächen“.

Zuzahlungen zu stationärer Behandlung im Krankenhaus oder zu Arzneimitteln hatten selbst theoretisch nie eine Steuerfunktion, da sie notwendige Behandlungen betrafen, auf die die Patienten keinerlei Einfluss hatten. Sie dienten von Anbeginn an der Untergrabung des Solidarsystems. Zuzahlungen haben also keinerlei positive Steuerungsfunktionen und stehen in scharfem Konflikt mit den sozialen Zielen der Solidargemeinschaft. Aus diesem Grunde wurde die Kostenbeteiligung in den Niederlanden bereits im Jahr 2000 wieder gestrichen.

Der vdää und der VDPP fordern die Streichung aller Zuzahlungen von Versicherten zu medizinisch notwendigen Leistungen. Dies betrifft nicht nur, wie von Ärzteverbänden und der FDP gefordert, die Praxisgebühr, sondern alle Zuzahlungen. Wulf Dietrich: „Diese Streichung ist keine Frage von der momentanen finanziellen Situation der Krankenkassen, sondern eine Frage der solidarischen Finanzierung unseres Versichertensystems.“

Prof.Dr. Wulf Dietrich (Vorsitzender des vdää)

Florian Schulze (Vorstand VDPP)                           

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