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Presseerklärung des vdää zur Bestechung von Ärzten

Kassenärzte dürfen sich also auch weiterhin bei der Behandlung ihrer Patienten mit bestimmten Produkten von der Industrie honorieren lassen. Der Patient erfährt nichts von dieser Beeinflussung. Ein Skandal!

Ein weiterer Skandal ist, dass der Präsident der Bundesärztekammer, Montgomery, diese Urteil auch noch begrüßt. Es stärke die Freiberuflichkeit der Ärzteschaft. Für Montgomery fällt die Bestechlichkeit des Arztes unter die „Gestaltungsfreiheit“ des Arzt-Patienten-Verhältnisses. „Wenn die Freiheit des Arztberufes die Freiheit zu Bestechung und Vorteilsnahme einschließt, so können wir auf diese Freiheit ohne weiteres verzichten, denn sie bedeutet gleichzeitig die Freiheit von Moral und Ethik“, so Prof. Wulf Dietrich, Vorsitzender des vdää.

Bemerkenswert, dass diese Freiheit nur für Kassenärzte gilt, nicht aber für angestellte Ärztinnen und Ärzte in öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, für die selbstverständlich die Korruptionsbestimmungen gelten. Interessant wäre es zu wissen, ob diese Freiheit auch für Angestellte des Fresenius Klinikkonzerns gilt.

Die Berufsordnung für Ärzte in Bayern besagt, dass es „dem Arzt nicht gestattet ist, von Patienten oder anderen Personen Geschenke oder andere Vorteile für sich oder Dritte zu fordern oder sich oder Dritten versprechen zu lassen oder anzunehmen, wenn hierdurch der Eindruck erweckt wird, dass die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung beeinflusst wird.“ Aber leider ist „eine Beeinflussung dann nicht berufswidrig, wenn … dem Arzt die Möglichkeit erhalten bleibt, aus medizinischen Gründen eine andere als die mit finanziellen Anreizen verbundene Entscheidung zu treffen.“ Eine windelweiche Formulierung, denn damit greift das Berufsrecht nicht bei Anwendungsbeobachtungen und anderen Formen der offenen oder verdeckten Bestechung. Es ist dringend an der Zeit, das Bewusstsein innerhalb der Ärzteschaft für die Beeinflussbarkeit ihrer ärztlichen Tätigkeit durch Dritte zu stärken.

Der vdää fordert vom Bundestag, umgehend die gesetzlichen Voraussetzungen zur Gleichbehandlung der Kassenärzte mit angestellten Ärzten zu schaffen. Die Industrie darf die Anwendung ihrer Produkte nicht durch Zuwendungen an die Ärzte, egal in welcher Form, fördern. Gleichzeitig müssen die Berufsordnungen für Ärzte durch die Kammern verschärft werden, um jegliche Vorteilsnahme der Ärzte zum Schaden der Patienten eindeutig zu verhindern.

Prof. Dr. Wulf Dietrich

(Vorsitzender des vdää)

 

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