Der neue Arbeitgeber, der Helioskonzern reagierte mit einer Entscheidung, die in dieser Form bisher einmalig in der Geschichte der BRD ist: Bisher sind Arbeitgeber mit dem Mittel der Aussperrung gegen Arbeitskämpfe vorgegangen, jetzt erstmals mit dem Mittel der massenhaften Kündigung! Helios kündigte die Verträge mit seiner „Zentralen Service Gesellschaft Damp“, die darauf unvorbereitet über 1000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Betriebsrat vorbei die Kündigung aussprach. Dies geschah mit der offensichtlich falschen Aussage, dass streikbedingt die Serviceleistungen nicht mehr erbracht werden könnten. Abgesehen davon, dass Kündigungen wegen Streik rechtswidrig sind, ist dies darüber hinaus falsch, da nicht flächendeckend, sondern punktuell gestreikt wurde und Notdienstvereinbarungen getroffen waren. Der Arbeitgeber machte später das Angebot, die Hälfte in anderen Gesellschaften – zu in der Regel schlechteren Bedingungen – weiterzubeschäftigen. Dies entlarvt das Vorgehen endgültig als Erpressungs- und Einschüchterungsversuch, außerdem als frontalen Angriff auf die Gewerkschaften (bei Damp sind ca. 80 Prozent der Beschäftigten bei ver.di organisiert).
Auch der vdää sieht in diesem Vorgehen einen rechtswidrigen Angriff auf das Streikrecht und damit auf unsere Demokratie! Die Vehemenz des Angriffs auf Arbeitsplätze, Arbeitsbedingungen und Gehälter zeigt, wie private Klinikkonzerne ihre Gewinne erzielen wollen. Ihnen geht es nicht um eine optimale Daseinsfürsorge für Kranke, sonst würden sie mit ihren Beschäftigten nicht so umspringen.
Mit großer Erleichterung stellen wir fest, dass
- sich die Kolleginnen und Kollegen in ihrem Mut und ihrer Entschlossenheit nicht beeindrucken ließen, ihren Streik unbeirrt weitergeführt haben, unter Führung einer in ihren Betrieben stark vertretenen Gewerkschaft,
- sie nicht zuletzt auch durch eine Kundgebung von mehreren tausend Menschen letzte Woche in Kiel und Berichte in den Medien große Unterstützung aus Politik und Öffentlichkeit erfahren haben,
- dass sie damit den Helioskonzern in die Knie gezwungen haben und einen Tarifvertrag durchgesetzt haben, der deutliche materielle Verbesserungen und eine Arbeitsplatzgarantie bis zu 18 Monaten zu derzeitigen Bedingungen vorsieht,
- dass die ausgesprochenen Kündigungen zurückgenommen wurden.
In vielen unserer Nachbarländer hätte dieses Vorgehen des Konzerns zu Warnstreiks in vordergründig nicht betroffenen Betrieben geführt, was nach laufender Rechtssprechung in unserem Land verboten wäre. Überhaupt wurde das Streikrecht in der Geschichte der BRD schrittweise eingeschränkt. Die Vorgänge um Damp sollte Herausforderung sein, auch aus unserer Warte einmal über das praktizierte Streikrecht in unserem Land nachzudenken.
Dr. Rudi Schwab
Dr. Peter Hoffmann
Dr. Gerhard SChwarzkops-Steinhauser
(Mitglieder des Vorstands des vdää)