Gesundheit für alle! Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!
vdää unterstützt die Kampagne der Medibüros, Medinetze und medizinischen Flüchtlingshilfen zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Eingeführt wurde das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) 1993 mit dem Ziel, Asylsuchende und Geflüchtete abzuschrecken, u.a. durch Leistungen unter dem Existenzminimum und unzureichende Gesundheitsversorgung. Nach diesem Gesetz ist nur die Behandlung akuter Krankheiten und Schmerzen abgedeckt. Jede darüber hinausgehende Behandlung ist eingeschränkt und individuell beim Sozialamt zu beantragen. Über die Behandlungsbedürftigkeit entscheiden dort medizinisch unqualifizierte Mitarbeiter*innen. Dies führt zu gesundheitlicher Fehl- und Unterversorgung.
Heute bekommen nicht nur Asylsuchende, sondern auch Geduldete, Bürgerkriegsflüchtlinge und Menschen mit humanitären Aufenthaltstiteln die eingeschränkten AsylbLG-Leistungen. Die meisten von ihnen bleiben dauerhaft in Deutschland. Auch Menschen, die sich illegalisiert (also ohne Papiere) in Deutschland aufhalten, haben Anspruch auf Leistungen nach AsylbLG. Ihnen droht nach dem Kontakt mit dem Sozialamt jedoch die Abschiebung. Daher begeben sie sich oft nicht in ärztliche Behandlung. Krankheiten, Trauma- oder Unfallfolgen werden so verschleppt bis diese chronifizieren oder zu Notfällen werden. Diese medizinische Unterversorgung ist lebensgefährlich und ethisch nicht zu verantworten.
Seit der Einführung ist das AsylbLG mehrfach verschärft bzw. ausgeweitet worden, es generiert tagtäglich Ausgrenzungen und befördert Diskriminierung. Teile des Gesetzes wurden 2012 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt, das Gesetz muss deshalb zurzeit überarbeitet werden.
Medizinische Versorgung ist ein Menschenrecht. Das gilt für alle, die sich in Deutschland aufhalten. Gemeinsam mit deutschen Wohlfahrts- und Sozialverbänden, Ärzt*innenvertretungen, Flüchtlingsräten und Geflüchteten-Selbstorganisationen fordern wir die Abschaffung des AsylbLG und die Einbeziehung der betroffenen Menschen in die regulären sozialen Sicherungssysteme und die gesetzlichen Krankenkassen. Die Versorgung wäre dann um ein vielfaches menschenwürdiger, aber auch kostensparender und unbürokratischer.
Das Recht auf Gesundheitsversorgung gilt für alle!
November 2014