Dies schreibt das Asylbewerberleistungsgesetz vor, das eine Vielzahl von Gesundheitsleistungen unterbindet. Die Folge sind Elend, Gesundheitsschäden und manchmal Todesfälle. Diese Minderversorgung ist zudem noch teurer als die Regelversorgung von Kassenpatienten. Mehrkosten entstehen durch das aufwändige behördliche Verfahren, das überwiegend in der Hand von VerwaltungsmitarbeiterInnen ohne medizinischen Sachverstand liegt, und durch Nichtbehandlung oder Verschleppung von Krankheiten, die sich zu teuren Notfällen auswachsen. Dies soll offensichtlich von Zuwanderung nach Deutschland abschrecken. Dabei gibt es keinerlei Belege dafür, dass eine bessere Gesundheitsversorgung zu erhöhter Zuwanderung führte. Die gesundheitliche Minderversorgung muss zudem als verfassungswidrig gewertet werden, denn „die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren“ (Bundesverfassungsgericht 2012).
Wir fordern die Streichung des § 4 des AsylbLG und eine medizinisch bestimmte Krankenversorgung aller Asylsuchenden, Flüchtlinge, Geduldeten und Papierlosen durch Integration in gesetzliche Krankenkassen, denn ausreichende Gesundheitsversorgung ist ein Menschenrecht.
Die 33 Medibüros und Medinetze in Deutschland sind zusammen mit kooperationswilligen ÄrztInnen, Krankenhäusern und Hebammen aktiv, um im ständigen Kontakt mit den Betroffenen wenigstens örtlich eine ausreichende menschenrechtlich basierte Gesundheitsversorgung sicherzustellen.
Es ist Zeit, dies überflüssig zu machen!
Dr. Anna Kühne, Prof. Dr. Wulf Dietrich
(Mitglieder des Vorstands des vdää)
Kontakt- und Informationshinweise:
kampagne@stopasylblg.de • http://stopasylblg.de/
Telefonische Auskunft: Bis 22.8. Rainer Neef, Tel. 0551-793742, danach Mirjam Schülle Tel. 0160-6593229; ab 10.9. wieder Rainer Neef