Durch die Änderung der Bundesärzteordnung soll ein paralleles Versorgungssystem aufgebaut werden, um einem nicht näher definierten Personalengpass in der Versorgung von Asylsuchenden entgegen zu treten. Asylsuchende Ärztinnen und Ärzte sollen temporär und bei Bedarf zur Versorgung – nur – von Asylsuchenden herangezogen werden. Sie dürfen den Heilberuf nur unter „Verantwortung eines Arztes“ (welchen Arztes?) in Aufnahmeeinrichtungen und zentralen Unterkünften für Asylbegehrende und nicht außerhalb von diesen ausüben. Die Bezeichnung Arzt/Ärztin steht ihnen, so der Entwurf, nicht zu. Mit dieser temporären Zulassung erhalten asylsuchende MedizinerInnen praktisch den Status einer Approbation zweiter Klasse. Darüber hinaus ist der Entwurf völlig unausgegoren: Dürfen die neuen Nicht-Ärzte rezeptpflichtige Medikamente verordnen? Dürfen sie Rötgenuntersuchungen veranlassen? Dürfen sie kleinere Eingriffe vornehmen? Alles offene Fragen.
Der vdää lehnt diese Regelung aus folgenden Gründen ab:
Erstens stellt die Beschränkung der ärztlichen Tätigkeit auf die Behandlung von ausschließlich nicht-deutschen Menschen aufgrund ihres Status als Geflüchtete eine Diskriminierung der betroffenen Kolleginnen und Kollegen dar.
Zweitens zementiert diese Regelung die bereits bestehende diskriminierende Praxis des eingeschränkten Zugangs zum Gesundheitswesen für Geflüchtete. Die geplante Änderung der Bundesärzteordnung führt zur Schaffung eines Gesundheitssystems zweiter Klasse für Geflüchtete.
Drittens entziehen sich mit einer möglicherweise unfreiwilligen Übertragung dieser Aufgabe auf andere Geflüchtete die staatlichen Organe ihrer eigenen Verantwortung.
Der vdää fordert die Ablehnung des Gesetzentwurfs und insbesondere die Streichung des § 90; außerdem fordern wir:
- eine ausreichende medizinische Versorgung nach Standard unseres Gesundheitswesens in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende;
- vollen Zugang ohne Einschränkungen für Geflüchtete zum Gesundheitssystem durch Ausstellung von Gesundheitskarten;
- Zugang zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Ärztinnen und Ärzte auf Basis geltender tariflicher Bestimmungen. Hier besteht ein großer Bedarf in den Kliniken.
Dr. Thomas Kunkel / Prof. Dr. Wulf Dietrich
(Vorstand des vdää)