„Unter dem ideologischen Deckmantel der Freiberuflichkeit sollen die monetären Interessen von Teilen der Ärzteschaft durchgesetzt werden“, so Prof. Wulf Dietrich, Vorsitzender des Vereins demokratischer Ärztinnen und Ärzte.
Die Kritiker der geplanten Novellierung argumentieren, der Arzt müsse die Freiheit haben, seine Behandlung und deren Bezahlung alleine mit dem Patienten, ohne Einmischung einer Versicherung, aushandeln zu dürfen, anders sei die „Freiberuflichkeit“ des Arztes gefährdet. „Handelt der Arzt also bei der Behandlung eines gesetzlich Versicherten nicht mehr als ‘freier‘ Arzt?“, so Dietrich vom vdää. „Dies sind Vorstellungen einer karitativen Sozialpolitik des 19. Jahrhunderts.“
Der vdää lehnt die PKV als Vollversicherung ab und fordert eine Ausweitung der solidarischen Gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtend für alle Bürgerinnen und Bürger. Nur so wird das Solidarprinzip gesichert, das ein modernes, leistungsfähiges Gesundheitswesen für alle garantieren kann. Wir fordern die Gleichbehandlung gleicher Fälle – unabhängig vom Versichertenstatus. Die Gleichbehandlung bezieht sich auf Gleichheit des Zugangs zur Versorgung und deren Qualität. All das ist mit dem Zwei-Klassen-System von GKV und PKV nicht erreichbar. Deshalb halten wir eine Revision der GOÄ für überflüssig. Schon der Entwurf der GOÄ, der – soweit er bisher bekannt ist – den Kritikern viel zu weit geht, enthält keinerlei Elemente einer modernen Krankenversicherung:
Es fehlen:
- eine Qualitätssicherung der erbrachten Leistung,
- Qualitätsanforderungen an den Leistungserbringer und seine Gerätschaften,
- eine gesicherte Bedarfsplanung,
- Mengenbegrenzungen,
- Arzneimittelrichtlinien,
- Nutzenbewertung von Arzneimitteln,
- Maßnahmen zur Verhinderung überflüssiger und schädlicher Leistungen.
Solange es noch eine GOÄ geben muss, wären dies die Mindestforderungen an eine Neufassung.
Da es keine zentrale Abrechnungskontrolle durch eine KV-ähnliche Einrichtung und keinerlei Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen gibt, herrschen in der PKV chaotische Abrechnungsbedingungen. Jeder, der kann, der darf. Behandlung von in der PKV versicherten Patienten ist weiterhin wilder Westen: dort herrschen Über- und Fehlversorgung sowie Abrechnungs-Willkür. In ihrer Struktur ist die GOÄ ein Relikt aus Kaisers Zeiten.
Der vdää hält es für skandalös, wenn einem privat versicherten Patienten für die gleiche ärztliche Leistung ein größerer Betrag als einem gesetzlich Versicherten berechnet wird. Hier ist eine einheitliche Abrechnung zu fordern. Doch geht es bei unserer Kritik der GOÄ nicht primär um das Geld, es geht um eine völlig überkommende Versicherungsstruktur. Leider wird das aber nicht Thema in Berlin sein. Hier wird es nur um Geld und Einfluss der Ärzteschaft gehen. Nach der KBV ist jetzt auch die Bundesärztekammer in Gefahr, sich in der gesundheitspolitischen Diskussion ins völlige Abseits zu begeben.
Der vdää sieht keinen Sinn darin, sich an dieser rückwärtsgewandten Diskussion zu beteiligen.
21. Januar 2016
Prof. Dr. Wulf Dietrich, Vorsitzender des vdää
Dr. Nadja Rakowitz, Geschäftsführerin