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E-Card für Flüchtlinge

•    Die folgende Resolution wird vom Oberbürgermeister an die Landesregierung übermittelt

•    Die Verwaltung wird aufgefordert, sofort nach Abschluss des Rahmenvertrags durch die Landesregierung dem Rat eine Beschlussvorlage für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge vorzulegen

Resolution: Uneingeschränkte elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge

„Die Einschränkungen des Asylbewerberleistungsgesetzes [müssen] aufgehoben werden. (…) Wir haben als Ärzte die Verpflichtung, alle Menschen gleich zu behandeln.“ (Präsident der Bundesärztekammer, Pressemitteilung BÄK 29.10.15)

Der Zugang zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen muss gewährleistet sein.
Im deutschen Gesundheitswesen existieren in der Praxis Hemmnisse, die abgebaut werden müssen, um den Zugang zu medizinischer Versorgung zu vereinfachen bzw. sicherzustellen. Dies gilt sowohl für Flüchtlinge im Asylverfahren oder mit Duldung als auch für EU-Migrantinnen/EU-Migranten ohne Krankenversicherung oder Menschen ohne definierten Aufenthaltsstatus.
Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben bisher nur Anspruch auf reduzierte medizinische Leistungen.
Wir begrüßen die Verhandlungen des Landes mit der AOK-Niedersachsen weiter mit dem Land im Sinne einer Lösung zur Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu verhandeln.
Eine elektronische Gesundheitskarte, wie sie in Bremen bereits seit Jahren gehandhabt wird, würde Unsicherheiten und Ungleichbehandlung beenden. Der Leistungsumfang soll dem der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen.
Deshalb ist der Stadtrat erfreut über die Entscheidung des Landtages, für alle Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG für Leistungen nach den §§ 4 und 6 AsylbLG die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte in Kooperation mit der AOK zu prüfen.
Wir fordern alle Beteiligten auf, schnellstmöglich einen entsprechenden Rahmenvertrag abzuschließen und damit den Kommunen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zu ermöglichen.

Begründung

Folgende Aspekte sprechen unseres Erachtens unbedingt für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte:
•    Reduktion des Verwaltungsaufwands
•    Erleichterung der Kostenbearbeitung und Reduktion der Kosten in Krankenhäusern und Praxen
•    Weniger willkürliche und unsachgemäße Entscheidungen durch nicht entsprechend ausgebildetem Personal
•    Diskriminierungsfreier Zugang zu ärztlicher Versorgung

Wie das Bundesverfassungsgericht bereits beim wirtschaftlichen Existenzminimum entschieden hat, dass dies für alle Menschen gleich sein muss, so sehen wir dies auch bei der medizinischen Versorgung entsprechend.

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