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Pressemitteilung der ldää Hessen 05.06.2017

Im März diesen Jahres wird ein mit einer Posttraumatischen Belastungsstörung diagnostizierter Rom, der sich in stationärer psychiatrischer Krankenhausbehandlung befindet, zur angeblichen Abklärung der Kostenübernahme auf das zuständige Sozialamt des Wetteraukreises beordert. Hier wird er verhaftet, ein Amtsarzt attestiert Reisefähigkeit und die Möglichkeit der Weiterbehandlung im Kosovo. Dem widerspricht der zuletzt behandelnde Arzt, Leiter der Uniklinik Psychiatrie in Gießen. Trotz Eilantrags und Verfassungsbeschwerde durch die Behandler kann die Abschiebung nicht verhindert werden. Gegen den Leiter der psychiatrischen Uniklinik Gießen selbst wird eine Strafanzeige durch den Wetteraukreis bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt.

Nach Diskussion der Anträge u.a. eingebracht von der Liste Demokratischer Ärztinnen und Ärzte Hessen (LDÄÄ) verabschiedete der Deutsche Ärztetag in unmissverständlicher Klarheit drei Voten zum ethischen Umgang:

  1. Stationär behandlungsbedürftige Flüchtlinge sind nicht reisefähig und dürfen dementsprechend nicht abgeschoben werden. Gefordert wird eine Rechtssicherheit für behandelnde Ärzte.
  2. Die Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten, die sich im Zusammenhang mit dem 16-Punkte-Plan der Bundesregierung (schnellere und konsequentere Abschiebung von Asylbewerbern) nicht funktionalisieren lassen, wird verurteilt.
  3. Ethische Grundsätze der Berufsordnung gelten für alle Ärzte, so auch für verbeamtete (Amts)ärzte. Der Deutsche Ärztetag fordert aus gegebenem Anlass die Landesregierungen auf, die berufsethischen Grundsätze und Regeln für alle Ärzte zu gewährleisten unabhängig ihres Dienstverhältnisses. (Berufsethik vor Beamtenvorschrift).

Damit bezieht der Deutsche Ärztetag deutlich Stellung gegen die Versuche der Kriminalisierung und Einschüchterung Einzelner durch Behörden und Politik und fordert alle Ärztinnen und Ärzte auf die Gebote ärztlicher Ethik und Menschlichkeit in der Berufsausübung zu beachten.

Die LDÄÄ Hessen, die auch bereits in die Delegiertenversammlung der hessischen Landesärztekammer entsprechende Anträge eingebracht hat, begrüßt die Entschließungen ausdrücklich und wird weiterhin auf eine klare Haltung der Landesärztekammer Hessen zu ärztlichem Handeln bei Menschenrechtsfragen drängen.

i. A. Dr. med. Bernhard Winter, Frankfurt

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