Weinberg bewertet die Nichtzulassung des Volksbegehrens durch die Staatsregierung als rein strategische Entscheidung: „Nach dem überwältigenden Erfolg des Bienen-Volksbegehrens haben CSU und Freie Wähler Angst davor, erneut von den Bürgerinnen und Bürgern politisch in die Schranken gewiesen zu werden. Deshalb versucht die Staatsregierung, unsere Initiative schon in einem frühen Stadium abzuwürgen. Doch das wird ihr nicht gelingen.“
Für die Juristin und stellvertretende Beauftragte des Volksbegehrens, Adelheid Rupp (SPD), ist die Lage klar: „Unser Gesetzentwurf basiert auf dem Bayerischen Krankenhausgesetz, also einer Landesgesetzgebung. Natürlich hat auch der Bund im Bereich der Krankenhäuser Zuständigkeiten, aber die betreffen laut Bundesverfassungsgericht nur die Finanzierung der Krankenhäuser und die Festlegung von deutschlandweiten Personalmindeststandards. Für die Krankenhausorganisation sind demnach allein die Länder zuständig. Und genau darum geht es uns. Wir wollen durch eine angemessene Personalausstattung, die deutlich über den Mindeststandard hinausgeht, die Organisation und Qualität in den bayerischen Krankenhäusern verbessern.“ Rupp erläutert: „Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat drei Monate Zeit, über die Angelegenheit zu entscheiden. Wir sind optimistisch und rechnen damit, dass die Bürgerinnen und Bürger im Oktober oder November 2019 in den Rathäusern für unseren Gesetzentwurf unterschreiben können.“
In Bayerns Krankenhäusern fehlen circa 12.000 Pflegestellen. Die Folgen: überlastete Pflegekräfte, überfüllte Notaufnahmen, zu wenig Zeit für die Versorgung von Patientinnen und Patienten. Ursache dafür ist die Umstellung der Krankenhausfinanzierung auf Fallpauschalen. Es wurden Stellen abgebaut, um mit geringeren Kosten möglichst viel Gewinn zu machen. Das Wohl der Patientinnen und Patienten sowie der Beschäftigten wurde dafür geopfert.
Stefan Jagel, stellvertretender Beauftragter und Pflegekraft: „In den letzten fünfzehn Jahren wurde genug gespart am Pflegepersonal, wir brauchen endlich eine Kehrtwende in Form einer gesetzlichen Personalbemessung nach Bedarf, damit meine Kolleg*innen auf Station wieder gute Arbeitsbedingungen haben und wir unsere Patienten*innen gut versorgen können. Die Politik muss sich ehrlich darum kümmern und nicht zum Schein Gesetze erlassen, wie die Personaluntergrenzen. Hebammen und Pflegekräfte werden gemeinsam auf der politischen und betrieblichen Ebene darum kämpfen, bis wir echte Personalstandards durchgesetzt haben.“
Konkret fordern wir in unserem Gesetzentwurf folgendes:
1. Mehr Personal durch feste Personal-Patient*innen-Schlüssel
- Für Intensivstationen werden abhängig vom Pflegebedarf Pflege-Patient*innen- Schlüssel zwischen 1:1 und 1:3 festgelegt.
- Für alle anderen Stationen wird der Bedarf auf Grundlage eines Bemessungs- Systems zur Pflege-Personalregelung (PPR) ermittelt.
- Für die Krankenhausreinigung sollen zur Verbesserung die Hygienevorschriften des Robert-Koch-Instituts gelten.
- Weitere detaillierte Vorgaben gelten für OP, Anästhesie, Kreißsaal, Diagnostische Bereiche, Dialyse und Geriatrie.
2. Verbindlichkeit
Die Krankenhäuser werden verpflichtet, den Personalbedarf zu ermitteln und gegenüber der Staatsregierung zu berichten, ob die Vorgaben eingehalten werden.
3. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, muss das Krankenhaus erläutern, wie es die Einhaltung der Vorgaben zukünftig erreichen will.