Share:

Pressemitteilung des vdää zum Internationalen Tag der Pflege am 12. Mai

Mit dem Volksbegehren sollen vor allem Standards einer bedarfsgerechten Personalbemessung gesetzlich eingeführt werden, anknüpfend an die in der Wissenschaft und unter Fachleuten als bewährt geltende Pflege-Personal-Regelung (PPR). Damit würde das Patient*innenwohl endlich zum Maßstab in den Krankenhäusern erhoben, zumindest in der Pflege.

2016 hat der deutsche Ethikrat aus einer kritischen Analyse der Verhältnisse an den deutschen Krankenhäusern die Grundforderung abgeleitet, nichts anderes als das Patient*innenwohl müsse als ethischer Maßstab für das Krankenhaus gelten. Auch wir Ärztinnen und Ärzte kritisieren seit Jahren die Ökonomisierung – sie bringt nichts für Qualität und Menschlichkeit im Krankenhaus. Wir kritisieren aus ärztlicher Sicht, dass die aktuellen bundesgesetzlichen Maßnahmen im Bereich der Pflege weiterhin gegen diese Prämisse verstoßen:

  • Die Pflegepersonaluntergrenzenverordnung legt beschämend niedrige Limits für überdies ledig-lich vier medizinische Fachbereiche fest, das ist absurd.
  • Die gesetzlich zugesagte Refinanzierung von in 2019 neu geschaffenen und aufgestockten Stellen in der Krankenhauspflege bewirkt allenfalls die Wiedereröffnung von wegen Personalmangel gesperrten Krankenhausbetten – aber keine Entlastung der chronisch überlasteten Pflegekräfte.
  • Der für die Zukunft geplante “Pflegepersonalquotient”, mit dem die pflegerische Ausstattung von Kliniken vergleichbar gemacht werden soll, ist nichts anderes als die Fortsetzung bekannt untauglicher betriebswirtschaftlicher Methoden. Bei der Berechnung dieses Pflegepersonalquotienten wird an keiner Stelle der Bedarf der Patient*innen erfasst, geschweige denn zur maßgeblichen Größe erhoben.

Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) wurde den Bundesländern 2014 ermöglicht, eigene Regelungen für bessere Qualität im KH einzuführen. Dr. med. Peter Hoffmann, Vorsitzender des vdää und Mit-Initiator des Volksbegehrens in Bayern betont: „Der Pflegenotstand hat sich mittlerweile zur größten Bedrohung für Patient*innensicherheit und Qualität im Krankenhaus entwickelt. Hier besteht der dringendste Handlungsbedarf. Das sehen nicht nur wir Ärzt*innen und ungezählte Fachleute so, sondern offensichtlich auch die Bürger*innen in Bayern. Das Volksbegehren für eine gesetzliche Personalbemessung hat in Rekordzeit über 100.000 Unterschriften erreicht. Bayern sollte sich nicht seiner Chance juristisch berauben, einen Riesenschritt zu gehen bei der Qualität im Krankenhaus. Rettet die Pflege!“

Dr. Nadja Rakowitz
(Pressesprecherin)

Related Posts

Bedarfsgerechte Finanzierung und Krankenhausplanung statt Etikettenschwindel und Abrissbirne Sehen Sie hier die Pressekonferenz von Krankenhaus …