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Pressemitteilung zur Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzen wegen Corona

Denn: Nie ist das Gefährdungsrisiko und deshalb das Einhalten von Sicherheitsbestimmungen so wichtig wie in einer Stresssituation. Im Krankenhaus bedeutet das: Falls es tatsächlich im Zuge einer Coronavirus-Epidemie zu einer sprunghaften Zunahme stationär behandlungsbedürftiger Patient*innen und dabei zu einer Überlastungssituation in den Krankenhäusern kommen sollte, müssen Prioritäten gesetzt werden.

Jens Spahn sagt sehr richtig: „Die Krankenhäuser müssen bei der Personalplanung flexibel auf die Ausbreitung des Coronavirus reagieren können.“ Jedoch kann dies aus Sicht des vdää nicht bedeuten, dass Sicherheitsstandards unterlaufen werden, wie Jens Spahn weiter verlautbaren lässt: „Deshalb entlasten wir sie in dieser Lage bis auf weiteres von Dokumentationsaufwand und Auflagen in der Pflege.“

Leider das Entscheidende falsch verstanden, Herr Spahn!

Wer jetzt die Mindestbesetzungsregeln in der Pflege vom Tisch wischt, riskiert, dass das Krankenhaus wie eine Fabrik auf höchsten Touren weiterläuft, das Personal im Falle einer starken Zunahme der Patient*innenzahlen überlastet und die Sicherheit der Patient*innen in den Krankenhäusern ohne Not gefährdet wird, etwa indem Mindestzeiten bei der Händehygiene aufgrund Personalmangels nicht eingehalten werden können.

Die richtige Reaktion wäre aus unserer Sicht: Behandlungen und Wahleingriffe ohne akute Dringlichkeit auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, um sich auf die – ressourcenintensive – Versorgung von vermeintlich und tatsächlich infektiösen Notfallpatient*innen konzentrieren zu können.

„Die erstbeste Gelegenheit zu nutzen, um die für die Vertreter*innen der Krankenhausökonomisierung ungeliebten Pflegepersonaluntergrenzen auszusetzen, ist kein Krisenmanagement, sondern ein billiger Taschenspielertrick“, so Dr. Thomas Kunkel, Krankenhausarzt und Ko-Vorsitzender des vdää. „Bereits im Normalbetrieb führt die massive Arbeitsverdichtung durch Steigerung der Fallzahlen bei immer kürzeren Liegedauern zu inakzeptablen Belastungen der Krankenhausmitarbeiter*innen. Die 2019 eingeführten Personaluntergrenzen liegen immer noch unter der für das Personal verträglichen Schmerzgrenze (2) und haben – ungeachtet der jetzigen Diskussion – das Potential, die Missstände zu zementieren, wenn die Untergrenze von den Geschäftsführungen als neuer Standard gesetzt wird. Diese prekäre Situation zu verschärfen, um trotz Influenza- und Corona-Virus Ausbruch weiterhin Profite machen zu können, ist medizinisch unverantwortlich gegenüber den Patient*innen und unseren Kolleg*innen in Pflege und ärztlichem Dienst.“

Dr. Nadja Rakowitz (Pressesprecherin)  

1) https://twitter.com/BMG_Bund/status/1235148339844435968; https://www.hcm-magazin.de/pflegepersonal-vorgaben-fuer-kliniken-ausgesetzt/150/27350/399578

2) https://www.dgni.de/presse/681-vorgabe-von-untergrenzen-ist-keine-geeignete-loesung-zur-entspannung-der-personalbelastung-in-der-pflege.html

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