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Pressemitteilung des vdää zur Pflege

Ohne eine bedarfsgerechte Finanzierung der notwendigen Gesundheits- und Pflegeleistungen kommen wir nicht zum Ziel der guten Gesundheitsversorgung, ob im ambulanten oder stationären Sektor, ob in der Altenpflege oder im Krankenhaus der Maximalversorgung. Daher fordern wir wiederholt das längst überfällige Ende der Fallpauschalen (DRG) und setzen uns stattdessen für eine kostendeckende Finanzierung der erbrachten Gesundheitsleistungen ein. Das System muss am tatsächlichen Bedarf der Patient*innen orientiert sein und nicht an betriebswirtschaftlichen Kennzahlen oder der Höhe der Profite.

Notwendig hierfür ist eine solidarische Kranken- und Pflegeversicherung, die das Solidarprinzip des Sozialversicherungssystems für und mit allen Bürger*innen konsequent umsetzt: Alle Versicherten, Beamt*innen und Selbstständige, Angestellte, Arbeiter*innen und Rentner*innen zahlen auf ihre gesamten Einnahmen prozentual vergleichbare Beiträge für die Gesundheitsversorgung aller. Zugang zu dieser Versicherung sollen alle hier im Land lebenden Menschen haben. Wir fordern dies sowohl für die Kranken- als auch die Pflegeversicherung.

Private Träger von Krankenhäusern, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, Praxisketten und Medizinischen Versorgungszentren arbeiten nach der Logik der Profitmaximierung. Sie investieren hauptsächlich in spezialisierte Bereiche wie Rehakliniken, Fachkliniken für planbare Interventionen und Operationen (z.B. in der Orthopädie) oder ambulante Intensivpflegedienste, die im aktuellen Finanzierungssystem kalkulierbare Gewinne ausschütten. In zunehmendem Maße sind auch Kapitalfonds in diesem Bereich aktiv und nutzen Gesundheitseinrichtungen als Anlage- und Spekulationsobjekte. Private Träger vermeiden aber notwendige Bereiche der Gesundheitsversorgung wie z.B. zentrale Notaufnahmen, Kliniken der Maximalversorgung, Kreißsäle und Kinderkliniken die im aktuellen Modell nur durch Quersubventionen aus „lukrativen“ Fachbereichen finanzierbar sind. Gesundheit aber ist kein Spekulationsobjekt und darf nicht der Dividendenausschüttung für Aktionäre dienen.

Die Institutionen des Gesundheitssystems gehören zur Daseinsvorsorge und sollen deshalb demokratisch und von öffentlicher Hand organisiert sein. Wir fordern daher die konsequente Entprivatisierung als Voraussetzung für eine qualitativ gute, rein an medizinischen Bedarfen orientierte und dabei kosteneffiziente Gesundheitsversorgung.

Geschäftsführender Vorstand des vdää

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