Ungewollt Schwangere zu kriminalisieren ist weder moralisch noch juristisch akzeptabel und zeugt von patriarchalen Denkmustern aus dem 19. Jahrhundert. Aufgabe des Gesundheitswesens ist die urteilsfreie und selbstbestimmte Gesundheitsversorgung aller Menschen. Dies umfasst auch die sachliche Information, Aufklärung und Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen mit sicheren Methoden nach wissenschaftlicher Evidenzlage. Dies muss als Leistung der gesetzlichen Gesundheits- und Krankenversicherung gewährleistet werden.
Wir solidarisieren uns mit allen Ärztinnen und Ärzten, die durch dogmatische sogenannte „Lebensschützer*innen“ attackiert, beleidigt oder verklagt werden auf Grundlage von §219a. Nicht zuletzt wegen solcher Aktionen und Attacken mangelt es zunehmend an medizinischem Personal, das bereit ist, unter diesen Bedingungen Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. In einigen Regionen Deutschlands ist die nächste Gesundheitseinrichtung für einen Schwangerschaftsabbruch mehrere Stunden Autofahrt entfernt.
Wir fordern daher zusätzlich zur Streichung des §218 auch die des §219a, um die Kriminalisierung des medizinischen Personals zu beenden und Rechtssicherheit zu bieten. Auch die Ausbildung von Ärzt*innen in Studium und fachärztlicher Weiterbildung zu diesem Thema muss selbstverständlich werden. Wir fordern daher dessen Aufnahme in die Lehrplänen der Universitäten und Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern.
Wir fordern die Streichung der Paragraphen 218 und 219a aus dem Strafgesetzbuch als notwendige Voraussetzung einer guten öffentlichen Gesundheitsversorgung.
Therese Jakobs (Mitglied des erweiterten Vorstands)