Es gehörte schon immer zum Versorgungsauftrag und zur alltäglichen Routine von Kassenärzt*innen, neue Patient*innen aufzunehmen. Eine Belohnung dafür ist absurd. Diese war 2019 von der KBV als außerbudgetäre Honorierung für Neupatient*innen im Zusammenhang mit den erweiterten Pflichtsprechstunden auf 25/Woche durchgeboxt worden. „Für die KBV war dies ein Schritt mit der Zielsetzung, möglichst viele Leistungen außerhalb von Honorar- und Mengenbegrenzungen zu platzieren. Ihr langfristiges Ziel ist es, Einzelleistungen ohne Budgetdeckelung durchzusetzen. Die Behauptung, dass dies auch bessere Patient*innenversorgung nach sich zöge, harrt seit Jahrzehnten eines Beweises“, so vdää*-Vorstandsmitglied Michael Janßen.
Das in dem offenen Brief und auch von KBV und BÄK gezeichnete Bild von der ökonomischen Lage der niedergelassenen Ärzt*innen ist nicht gerechtfertigt: Insgesamt ist auch in den letzten Jahren die Entwicklung der Fallzahlen und der GKV-Honorare stabil bis leicht steigend. Die Corona-Rettungsschirme und die COVID-Impfvergütungen haben die Praxen insgesamt gut durch die Pandemie gebracht, von Insolvenzen gibt es keine Meldungen.
Im Übrigen gelten als „Neupatient*innen“ auch solche, die nur seit 2 Jahren nicht mehr in derselben Praxis waren. Das sind also Patient*innen, die zwischenzeitlich keinen Bedarf hatten oder stabil von Fachärzt*innen eingestellt und zwischenzeitlich von Hausärzt*innen als Patient*innen nur in ihren Akten geführt wurden. Bei solchen Neupatient*innen handelt es sich also um Patient*innen, die vor 2019 innerhalb der begrenzten Leistungsmenge vergütet wurden, nicht um zusätzliche neue Patient*innen. Zudem nimmt bei gleicher Fallzahl selbstverständlich jede Praxis regelmäßig neue Patient*innen auf, weil andere wegziehen, die Praxis wechseln oder versterben. „Die Kritik an der Abschaffung der Neupatientenregelung ist einzig gespeist vom betriebswirtschaftlichen Partikularinteresse mancher niedergelassener Kolleg*innen“, fasst der niedergelassene Hausarzt Janßen zusammen.
Auch der Verein demokratischer Ärzt*innen hat Kritik an Lauterbachs Vorschlägen: Das Problem des Kostendrucks in der GKV mit den erwarteten hohen Defiziten 2023 könnte angegangen werden mit einer solidarischen Bürger*innenversicherung, die alle Einkommen und Einkommensarten in voller Höhe verbeitragt. Warum schließt sich die Ärzteschaft in ihrer Mehrheit nicht dieser Forderung an?