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Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs

Für die Umsetzung der in der UN-Frauenrechtskonvention verbrieften internationalen Menschenrechte in Deutschland richtet der Ausschuss detaillierte Empfehlungen an die Bundesregierung. Die Regierung solle sicherstellen, dass Frauen Zugang zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch haben, im Einklang mit den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation, die die vollständige Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs empfiehlt, ohne eine obligatorische Beratung und Wartezeit. Sichere und legale Schwangerschaftsabbrüche sollen von der Krankenversicherung bezahlt werden.

Die Regierung solle eine Studie durchführen zu den Gründen, aus denen Frauen einen Schwangerschaftsabbruch im Ausland durchführen, mit dem Ziel, den Bedürfnissen dieser Frauen gerecht zu werden. Es sei sicherzustellen, dass eine ausreichende Anzahl angemessen ausgebildeter medizinischer Fachkräfte zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen zur Verfügung stehe, regionale Unterschiede in dieser Hinsicht verringert würden und die für nicht-chirurgische Schwangerschaftsabbrüche benötigten Medikamente verfügbar seien. Moderne Verhütungsmittel sollen für alle Frauen und Mädchen im gebärfähigen Alter zugänglich sein, gegebenenfalls kostenlos, insbesondere für Frauen und Mädchen ohne die Möglichkeit, diese selbst zu zahlen.

Zur Begutachtung der Lage der Frauenrechte in Deutschland lagen dem Ausschuss neben dem Bericht der Bundesregierung Berichte aus der Zivilgesellschaft mit ergänzenden Informationen vor – so auch der Bericht der German Alliance for Choice zur Situation der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte in Deutschland von Februar 2020, der von 66 deutschen Verbänden und Institutionen mitgezeichnet wurde, und die Aktualisierung dieses Berichts von April 2023.

Die Empfehlungen von internationalen Menschenrechtsgremien wie dem UN-Frauenrechtsausschusses haben eine wesentliche Rolle in den Gesetzesreformprozessen zur reproduktiven Gesundheit und Selbstbestimmung in anderen Länder gespielt und müssen dies nun auch in Deutschland tun. Die German Alliance for Choice heißt die Empfehlungen des UN-Frauenrechtsausschusses willkommen und fordert die Bundesregierung auf, diese in Zusammenarbeit mit den Regierungen der Bundesländer und anderen relevanten Akteur*innen unverzüglich und allumfänglich umsetzen. Insbesondere eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs, die sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechten endlich Rechnung trägt, ist unabdinglich.

Hintergrund

Deutschland hat das „Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau“, (UN-Frauenrechtskonvention, CEDAW) genannt, unterzeichnet und ratifiziert. CEDAW ist am 09.08.1985 in Deutschland in Kraft getreten. Seither ist die Bundesregierung in der Pflicht, die Vorgaben des Übereinkommens ohne Verzögerung und effektiv im gesamten Bundesgebiet umzusetzen. Über ein Monitoring- und Staatenberichtsverfahren muss die Bundesregierung, wie alle Vertragsstaaten, den zuständigen UN-Fachausschüssen in regelmäßigen Abständen Bericht über den Stand der Umsetzung der von Deutschland ratifizierten UN-Menschenrechtsabkommen erstatten. Im Fall der Frauenrechtskonvention ist dies der CEDAW-Ausschuss, zuständig für das Monitoring der Umsetzung von CEDAW in Deutschland und für den entsprechenden Dialog mit der Bundesregierung. Die Berichte der Bundesregierung werden im CEDAW-Ausschuss geprüft und konkretisierende Empfehlungen für umzusetzende Maßnahmen abgeleitet.

Empfehlungen des UN-Frauenrechtsausschusses (UN Doc. CEDAW/C/DEU/CO/9): https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=CEDAW%2FC%2FDEU%2FCO%2F9&Lang=en

Bericht der German Alliance for Choice Februar 2020: https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=INT%2FCEDAW%2FICS%2FDEU%2F41396&Lang=en

Aktualisierung des Berichtes April 2023: https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=INT%2FCEDAW%2FCSS%2FDEU%2F52681&Lang=en

Bericht der CEDAW Allianz April 2023, der ein Kapitel zum Thema „Reproductive health and self-determination“ (6.2) enthält: https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=INT%2FCEDAW%2FCSS%2FDEU%2F52677&Lang=en

Bericht der Bundesregierung: https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=CEDAW%2FC%2FDEU%2F9&Lang=en

German Alliance for Choice, Lützelbergstr. 10, 35457 Lollar Marion Böker, Christiane von Rauch, Stephanie Schlitt, Heike Spohr und Ines Thonke (das Autorinnenteam, in alphabetischer Reihenfolge) Kontakt: Heike Spohr, mobil: 0177 720 1115, gafc1(at)gmx.de

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