Die ärztliche Selbstverwaltung versagt
Als demokratische Ärzt*innen sind wir Verfechter*innen der gesellschaftlichen Selbstverwaltung. Zur aktuell praktizierten Selbstverwaltung im Gesundheitswesen gehört, dass der Sicherstellungsauftrag bei den Kassenärztlichen Vereinigungen liegt. Sie haben dafür zu sorgen, dass die ambulante medizinische Versorgung flächendeckend gewährleistet ist. Die KVen sollten sich als Körperschaften des öffentlichen Rechts eigentlich als demokratische Organe verstehen – stattdessen betrachten sie sich jedoch offenbar als die Interessenvertretungen von in der Regel als Kleinunternehmer*innen tätigen Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen.
So agieren sie auch und übernehmen nicht die ihnen zugewiesene Verantwortung und Garantenstellung für eine gute Versorgung aller Menschen überall im Land. Deshalb sind sie an ihrem gesellschaftlichen Auftrag flächendeckender Sicherstellung der ambulanten Versorgung gescheitert. Die Kassenärztlichen Vereinigungen reagieren erwartbar empört auf die Aussage der Brandenburger Gesundheitsministerin Nonnemacher, diese Art der Selbstverwaltung sei ein Problem für die Demokratie. Die KV Berlin bezeichnet die ärztliche Selbstverwaltung als ein „Urgestein unserer Demokratie“. Solche Beteuerungen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass Nonnemacher richtigerweise mehr Einfluss der Länder in Zulassungsverfahren fordert.
„Die Reaktion von KV-Chef Gassen und seine zu jeder Gelegenheit geäußerte Forderung nach mehr Geld als vermeintliche Lösung der Probleme und seine Denunziation von staatlichem Handeln als ‚zentralistisch‘ demonstrieren die Unfähigkeit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, sich auf gesellschaftliche Probleme und demokratische Lösungsvorschläge einzulassen“, so Dr.med. Bernhard Winter, Co-Vorsitzender des vdää*.
Dr. Nadja Rakowitz (Pressesprecherin) im Namen des Vorstands