Legal, einfach, fair: Für eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland!
Pressemitteilung zum Kampagnenstart des Bündnis für Sexuelle Selbstbestimmung
Am 15.4.2024 wird der Abschlussbericht der Sachverständigenkommission zur Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs erwartet. Der vdää* begrüßt sehr, dass die Bundesregierung mithilfe der von ihr eingesetzten Sachverständigenkommission nach Wegen sucht, den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln. Nachdem die Beratungen der Kommission nunmehr abgeschlossen sind, betont der vdää* erneut: Die Entscheidung über Fortsetzung oder Beendigung einer ungeplanten und unerwünschten Schwangerschaft ist eine weitreichende Lebensentscheidung jeder einzelnen betroffenen Schwangeren, die unter kompetenter und ergebnisoffener Beratung mit sozialen Hilfsangeboten, jedoch ohne Traumatisierung durch strafrechtlichen Druck, Zwang und Kriminalisierung erfolgen sollte. Deshalb begrüßen wir die bereits im Vorhinein bekannt gewordenen Empfehlung der Kommission, den Schwangerschaftsabbruch zumindest in den ersten 12 Wochen zu entkriminalisieren (1). Für die Zeit zwischen 12.SSW und dem Erreichen der eigenständigen Lebensfähigkeit des Fötus gibt die Kommission keine klare Empfehlung ab. Hier fordern wir die Bundesregierung auf, den Gestaltungsspielraum zu nutzen, um eine weitgehende Entkriminalisierung umzusetzen.
Vorausgeschickt sei, dass es immer und überall zu ungewollten Schwangerschaften kommt, und dass deren Zahl durch Strafandrohung nicht geringer wird. Ungewollte Schwangerschaften lassen sich zum Großteil durch sichere Verhütung verhindern. Deshalb fordern wir in Übereinstimmung mit den aktuellen Statements der UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW), dass allen in Deutschland lebenden Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht, sozialem und Aufenthaltsstatus moderne und kostenlose Kontrazeptiva zur Verfügung gestellt werden.
Wir fordern, dass jede schwangere Person, die den Abbruch der bestehenden Schwangerschaft erwägt, Zugang zu kostenloser wohnortnaher, professioneller Schwangerschaftskonfliktberatung ohne Zwang und Wartepflicht erhält, und dass – sollte sie sich für den Abbruch der Schwangerschaft entscheiden – dieser von gut ausgebildeten Ärzt*innen und Hebammen nach modernen Standards (unter Einschluss nicht-operativer Möglichkeiten) wohnortnah ausgeführt wird.
Dazu sind zumindest in allen Krankenhäusern unter öffentlicher Trägerschaft mit gynäkologisch-geburtshilflichen Abteilungen mindestens zwei Personen vorzuhalten, die bereit und in der Lage sind, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen.
Wir fordern weiterhin, dass sämtliche Aspekte des Schwangerschaftsabbruchs einschließlich einer kompetenten und sensiblen Beratung und Gesprächsführung Gegenstand der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sowie der Ausbildung der Hebammen werden; dazu sind verbindliche Standards und Leitlinien zu entwickeln und in den jeweiligen Ausbildungskatalogen zu verankern.
Die aktuelle Initiative der Bundesregierung stellt eine historische Chance dar, endlich den Paragrafen 218 abzuschaffen, der einen Schwangerschaftsabbruch im Strafrecht verankert. Diese Chance gilt es nun unbedingt zu nutzen. Wir fordern deshalb die Bundesregierung auf, die notwendigen Gesetzesänderungen noch in dieser Wahlperiode zu konzipieren und beschließen zu lassen. In diesem Sinne schließen wir uns der Kampagne für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung an (2).
Nadja Rakowitz, Pressereferentin
(2): https://www.sexuelle-selbstbestimmung.de/18937/macht-mit-kampagne-kommission-weg-mit-%c2%a7218-2024/