Umverteilung würde helfen
vdää* schlägt vor: Beitragsbemessungsgrenze abschaffen
Wie zu erwarten war, fehlen den Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) Milliarden Euro. 2023 sollen die Zusatzbeiträge in der GKV um 0,3 Prozent-Punkte steigen. Angesichts der vielen anderen Kostensteigerungen und der zu erwartenden Steigerungen bei den Heizkosten wird dies für Menschen mit geringem Einkommen eine zusätzliche Belastung darstellen.
Statt Menschen mit Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 4.837,50 Euro pro Monat mehr zu belasten, schlagen wir vom vdää* vor, alle Einkommen über dieser Grenze für die Beiträge der Gesetzlichen Krankenkassen heranzuziehen, genauso wie andere Einkommensarten (Kapitaleinkünfte etc.): Kurzum: Wir fordern die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze. Wenn das Wort sozial für einen sozialdemokratischen Gesundheitsminister noch etwas bedeutet, sollte er nicht nur Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen belasten. Die absolute Untergrenze für einen Reformvorschlag muss also lauten: deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze.
Damit man die Menschen aber nicht in die Arme der Privaten Krankenversicherung treibt, muss auch die Versicherungspflichtgrenze abgeschafft werden, die es lohnabhängig Beschäftigten mit einem Brutto-Einkommen über 5.362,50 Euro ermöglicht, in die PKV zu wechseln.
Es liegt auf der Hand, dass dies alles Schritte in Richtung einer solidarischen Bürger*innenversicherung sind, wie sie sowohl SPD als auch die GRÜNEN in ihrem Wahlprogramm haben. Diese konsequent zu fordern, heißt dann auch, die PKV als Vollversicherung abzuschaffen und alle Menschen hier im Land in einem System gesetzlichen zu versichern.
Da der Kostendruck im Gesundheitswesen durch bevorstehende Verschärfung der Wirtschaftskrise und auch durch die höheren Ausgaben für Militär und Waffen eher steigen wird, würde diese Form der Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums auf die Beiträge der GKV die Finanzen des Gesundheitswesens dennoch stabil halten können.
Dr. Nadja Rakowitz (Pressesprecherin)