von Bernhard Winter
Seitdem Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius am 29.10.2023 in einem Fernsehinterview die Kriegstüchtigkeit der deutschen Gesellschaft und einen entsprechenden Mentalitätswandel forderte, wird dieser Appel von Vertreter*innen aller Ampelparteien sowie der CDU/CSU in unterschiedlichen Variationen fortwährend wiederholt. Mit dieser Formulierung wurde seitens des Verteidigungsministers bewusst verbal eskaliert: Bisher wurde eine Militarisierung stets mit der notwendigen Stärkung der Verteidigungsbereitschaft begründet. Die jetzige mentale Aufrüstung wirkt multifunktional: Zum einen soll sich ein relevanter Widerstand gegen die immensen Ausgaben, die die militärtechnische Aufrüstung auf Kosten von Sozialausgaben hervorrufen wird, erst gar nicht formieren. Zum anderen soll militärisches Denken in allen Bereichen der Gesellschaft fest verankert werden. Davon ist natürlich auch das Gesundheitswesen angesichts seiner immensen Bedeutung im Kriegsfall nicht ausgeschlossen. Dabei erzeugen Pistorius‘ Worte einen katalysatorischen Effekt, der ubiquitär in der Gesellschaft wirkt. Bundesgesundheitsminister Lauterbach sekundierte dann auch seinem Kabinettskollegen und forderte „eine Zeitenwende auch für das Gesundheitswesen“, da Deutschland zukünftig resilient gegen Pandemien sein solle und sich auch „für große Katastrophen und eventuelle militärische Konflikte besser aufstellen müsse“[i]. Selbstredend sind auch die Ärzteschaft und Ärztekammern von den Umbrüchen nicht ausgenommen. Aber zunächst der Reihe nach.
Militarisierung des Gesundheitswesens ohne uns
Mit der Wiederbewaffnung der Bundesrepublik und der Gründung der Bundeswehr 1955 suchten ehemalige Offiziere des Sanitätsdienstes der NS-Wehrmacht in der sich jetzt wieder etablierenden Wehrmedizin neue Betätigungsfelder. Die Verbrechen der NS-Medizin im zweiten Weltkrieg waren allenfalls in Ansätzen aufgearbeitet und wurden von der Ärzteschaft und den politisch Verantwortlichen einigen wenigen Einzelpersonen zugewiesen. Entsprechend konnte man sich – scheinbar unbelastet – den neuen Herausforderungen der Militärmedizin im Kalten Krieg stellen. 1968 konstituierte sich, hervorgehend aus einer Vereinigung ehemaliger Sanitätsoffiziere, die „Gesellschaft für Wehrmedizin und Wehrpharmazie“. Wehrmedizinische Themen wurden damals in der Ärzteschaft durchaus in einem gewissen Umfang öffentlich diskutiert. So unterhielt der Hartmannbund einen wehrmedizinischen Arbeitskreis, der insbesondere auch Zivilschutzmaßnahmen im Kriegsfall proklamierte. Diese Angelegenheit wurde auch von der Bundesärztekammer (BÄK) aufgegriffen, die das Thema Zivilschutz etwas verbrämt in einem 1979 gegründeten Arbeitskreis ihres wissenschaftlichen Beirates „Ärztliche Hilfe bei Katastrophen“ bearbeitete[ii]. Mit einem zunehmend aggressiveren Kurs der NATO gegenüber der Sowjetunion und deren Verbündeten, der gipfelte im NATO-Doppelbeschluss vom 12.12.1979, der eine Aufstellung neuartiger atomwaffentragender Mittelstreckenraketen in Westeuropa vorsah, wurde das Thema Zivilschutz in einer breiteren Öffentlichkeit diskutiert. Dies umso mehr, da seitens der US-Administration die Möglichkeit der Begrenzung eines Atomkrieges auf Europa als eine realistische Option diskutiert wurde.
Diese NATO-Politik rief den Widerspruch von Millionen Menschen in der BRD hervor. Auch im Gesundheitswesen gab es etliche Friedensinitiativen. Die bundesdeutsche Sektion der internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) wurde gegründet und hatte rasch erheblichen Zulauf mit tausenden Mitgliedern. Ein Kristallisationspunkt wurde die Auseinandersetzung um den Referentenentwurf zu einem Gesundheitssicherungsgesetz, mit dem eine verpflichtende Fortbildung in Kriegsmedizin, beispielsweise das Einüben der Triage, eingeführt werden sollte. Die Friedensbewegung warf den Regierenden vor, über dieses Gesetz im Kriegsfall Zugriff auf das gesamte Gesundheitspersonal haben zu wollen, um dieses dann unter militärischen Gesichtspunkten einzusetzen. Unter dem Motto „Wir werden Euch nicht helfen können!“ forderten stattdessen Friedensaktivist*innen aus Gesundheitsberufen, IPPNW und Vertreter*innen der oppositionellen Listen in den Ärztekammern über die gesundheitlichen Folgen eines Atomkrieges aufzuklären, statt Illusionen über die Möglichkeit eines Schutzes der Zivilbevölkerung bei einem atomaren Angriff zu verbreiten. Der erhebliche Widerstand aus der Ärzteschaft führte zumindest zu einem vorsichtigen Umgang der Kammerführung in dieser Frage.
Politisch konnte dieser Entwurf des Zivilschutzgesetzes nicht durchgesetzt werden [iii]. Mit dem Ende des Kalten Krieges 1989 bestand auch diesbezüglich keine Dringlichkeit mehr. Das Ergebnis dieser mit zeitweilig ziemlich harten Bandagen geführten Auseinandersetzungen um die Militarisierung des Gesundheitswesens war zunächst für eine begrenzte Zeit durchaus nachhaltig. Im Jahr 2002 beschloss der Deutsche Ärztetag in Rostock noch folgende Resolution: „Angesichts der aktuellen politischen Weltlage wird wieder der Ruf nach Ausbau der Katastrophenmedizin laut. Gleichzeitig wird Krieg als Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele und Wertvorstellungen bei den politischen Funktionsträgern zunehmend hoffähig. Der Deutsche Ärztetag betont, dass der Ausbau von Katastrophenmedizin nicht die Ursachen von Terror und Gewalt berührt, sondern – wenn überhaupt – nur Symptome berührt. Krieg zur Durchsetzung politischer Ziele muss weiterhin strikt geächtet bleiben. Weltweite Sicherheit kann nur erreicht werden durch den Auf- und Ausbau stabiler Sozialsysteme und gerechte Verteilung der Ressourcen dieser Welt. Ausreichende Gesundheitsfürsorge ist eine Voraussetzung dieses Zieles. Der Deutsche Ärztetag fordert von der Bundesregierung einen massiven Ausbau der Hilfen zum Ausbau effektiver Gesundheitssysteme in Ländern der sogenannten Dritten Welt als Beitrag zur Bekämpfung von Gewalt und Ungerechtigkeit in der Welt.“[iv]
„Zeitenwende“
20 Jahre später fordert der Ärztetag in Bremen bei zwei Gegenstimmen, unter dem Eindruck des Angriffes der russischen Armee auf die Ukraine, u.a. bereits eine adäquate Berücksichtigung des Sanitätswesens der Bundeswehr bei der Verteilung der 100 Mrd. € aus dem Sondervermögen sowie eine Intensivierung der zivil-militärischen Zusammenarbeit[v].
Der Hartmannbund tritt nicht mehr so forsch auf wie in früheren Jahrzehnten, forderte aber dennoch auf seiner Jahreshauptversammlung im November 2023, dass das Gesundheitssicherstellungsgesetzt unverzüglich auf den Weg zu bringen und die zivil-militärische Zusammenarbeit zu intensivieren sei.[vi]
In einzelnen Kammermedien wird sehr aktiv die Zivil-Militärische Zusammenarbeit (ZMZ) propagiert. Die verbindende Klammer ist dabei die Katastrophenmedizin. Thematisch erfolgt eine bewusste Vermengung von Kriegsmedizin mit ziviler Katastrophenabwehr ganz so, als sei eine Hochwasserkatastrophe dasselbe wie ein Krieg. Als erfolge eine Triage bei Umweltkatastrophen nach denselben Kriterien wie unter militärischen Gesichtspunkten. Diese Vermengung von zivilen Katastrophen und militärischen Konflikten wird aktuell um Pandemien und Folgen der Klimakrise ergänzt. In seiner Novemberausgabe 2023 berichtete die Titelgeschichte des Hessische Ärzteblatts über ein Symposium zur militärisch-zivilen Zusammenarbeit, das von den Ärztekammern Hessen und Rheinland-Pfalz in Kooperation mit dem Regionalkommando Hessen und dem Kommando Regionale Sanitätsdienstliche mit Unterstützung der Bundeswehr im Schloss Oranienstein/Diez organisiert wurde. Inhaltlich beschäftigte man sich vornehmlich mit kriegsmedizinischen Themen wie „Rettung unter Feindbeschuss“, so das Tagungsprogramm[vii]. In den nächsten Monaten gedieh offensichtlich die Zusammenarbeit zur Gestaltung des militärisch-medizinischen Komplexes. Mehrfach berichtete das Ärzteblatt in Hessen in den Folgemonaten von gegenseitigen Besuchen[viii]. Sowohl Bundeswehr als auch die Landesärztekammer haben ZMZ-Beauftragte zur gezielten Absprache benannt. Angesichts der politisch geforderten Kriegstüchtigkeit kann die bisher geübte Zurückhaltung getrost aufgegeben werden und Kriegsmedizin als solche benannt werden: Für den September diesen Jahres ist ein weiteres Symposium im Schloss Oranienstein mit dem Titel „Im Ernstfall: Was bedeutet Kriegsmedizin?“ geplant[ix] Die hessische Landesärztekammer hat zudem mit der Bundeswehr ein Abkommen geschlossen, das Angestellten der Kammer eine erleichterte Teilnahme an den Heimatschutzübungen ermöglichen soll[x].Es drängt sich der Eindruck auf, als sähen zumindest einige Landesärztekammern hier die Möglichkeit, ihren gesundheitspolitischen Bedeutungsverlust zu kompensieren.
Was plant die Bundesregierung? Erstmals legte eine Bundesregierung im Juni 2023 eine Nationale Sicherheitsstrategie vor, die einen sogenannten „integrierten Sicherheitsansatz“ proklamiert und die bisherigen Weißbücher ablöst. Dort ist zum geplanten Gesundheitssicherstellungsgesetz zu lesen: „Durch Schaffung eines Gesundheitssicherstellungsgesetzes wird die Bundesregierung insbesondere die effiziente und dezentrale Bevorratung von Arzneimittel- und Medizinprodukten sowie regelmäßige Ernstfallübungen für das Personal für Gesundheitskrisen sicherstellen“[xi]. Bundeskanzler Olaf Scholz berief im März 2024 einen „ExpertInnenrat Gesundheit und Resilienz“. In diesem Beratungsgremium sind unterschiedliche Fachgebiete wie die Public Health, Epidemiologie, Medizin, Virologie, Pflegewissenschaften, Sozialwissenschaften, Modellierung, Ethik etc. vertreten. Von staatlicher Seite ist u.a. die Bundeswehr, der Öffentliche Gesundheitsdienst, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe als Beobachter präsent. Der Bundeskanzler beschreibt die Aufgaben des Gremiums folgendermaßen: „Der ExpertInnenrat ‚Gesundheit und Resilienz‘ wird sich auf wissenschaftlicher Basis mit der Frage beschäftigten, wie Gesundheitswesen und Gesellschaft künftigen Gesundheitskrisen bestmöglich begegnen können. Bei aktuellen Fragestellungen zur öffentlichen Gesundheit kann der ExpertInnenrat die Bundesregierung ‘ad hoc‘ beraten.“[xii] Dabei ist der Begriff „Gesundheitskrisen“ sehr weit gefasst. Er umfasst neben Umwelt- und Naturkatastrophen, chemische und nukleare Unfälle, Epidemien und Pandemien, Terrorismus auch militärische Konflikte.
Es ist schon eine merkwürdige inhaltlich kaum begründbare Vermengung, die hier betrieben wird. In einer ersten Stellungnahme vom 22.05.2024, die insgesamt einen großen Handlungsbedarf sieht, findet sich eine interessante Passage zur zivil-militärischen Zusammenarbeit: „Zwischen dem zivilen Gesundheitssektor und den Sicherheitsbehörden, insbesondere dem Militär, besteht in Deutschland eine bewusste verfassungsrechtliche, gesellschaftlich akzeptierte Trennung. Dies führt zu getrennten Zuständigkeiten und unzureichender Kooperation zu Redundanzen und Fragmentierung von Fähigkeiten und Ressourcen. Die Organisierung der Health Security erfordert allerdings ein organisiertes, abgestimmtes Zusammenspiel aller Sektoren.“[xiii] Das Gremium teilt uns (noch) nicht mit, wie aus seiner Sicht das Dilemma zu lösen ist. An dieser Thematik wird aber sicherlich mit Hochdruck gearbeitet.
In der Zwischenzeit ist auch die Bundesregierung nicht untätig gewesen. Am 05.06.2024 verabschiedete das Bundeskabinett die unter Federführung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat erstellte „Rahmenrichtlinie Gesamtverteidigung.“ Dort ist auf S. 34 zu lesen: „Die Länder haben ergänzende Maßnahmen zur gesundheitlichen Versorgung im Verteidigungsfall zu planen. Sie ermitteln insbesondere die Nutzungs-, Erweiterungs- und Ersatzmöglichkeiten (z. B. temporäre Behandlungseinrichtungen) der vorhandenen Einrichtungen und Dienste sowie den voraussichtlichen personellen und materiellen Bedarf. Dabei werden auch mögliche CBRN-Gefahren[xiv] berücksichtigt. Mit den für die Gesundheitsversorgung der Bundeswehr zuständigen Stellen ist eng zusammenzuarbeiten. Die Mitwirkung aller Akteure des gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes, z. B. auch der Gesundheitsämter, bei der Planung ist sicherzustellen. Dazu wirken die gesetzlichen Berufsvertretungen der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker und der Pflegeberufe, die Kassenärztlichen und Kassenzahn-ärztlichen Vereinigungen sowie die Träger der Einrichtungen der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung und ihre Verbände bei der Planung und Bedarfsermittlung mit und unterstützen die Behörden.“[xv]
Weiterhin hat Gesundheitsminister Lauterbach für den Sommer dieses Jahres ein Gesetz angekündigt, das das Gesundheitswesen für große Katastrophen oder auch militärischen Konflikte besser aufstellen soll. Die Ankündigung dieser Zeitenwende hat er gleich mit einem Angriff auf potentielle Kritiker*innen einer Militarisierung des Gesundheitswesens verbunden.[xvi] Hervorgehoben wird von Minister Lauterbach insbesondere, dass das Gesundheitswesen in Deutschland bei einem Massenanfall von Verwundeten in Europa als Drehscheibe fungiere. Details dieses Gesetzesvorhabens sind noch nicht bekannt. Allerdings ist aus der Argumentation des Ministers wiederum die unheilvolle Vermengung von sehr unterschiedlichen Katastrophen, mit Pandemien und militärischen Auseinandersetzungen sichtbar. Dabei soll die zivil-militärische Zusammenarbeit gestärkt werden. Dies ist zumindest in zweierlei Hinsicht höchstproblematisch, denn der Umgang mit zivilen Katastrophen folgt einer anderen Logik als militärisches Denken. Die Vermengung von Zivilem und Militärischem wird in einer militärischen Auseinandersetzung dazu führen, dass es auch einem potentiellen militärischen Gegner nicht möglich sein wird, diese Unterscheidung zu treffen.
Die Militarisierung des Gesundheitswesens erfolgt auf dem Hintergrund einer gigantischen, in diesem Umfang noch nie dagewesenen Aufrüstung der Bundeswehr. Begründet wird dies mit dem Angriff der russischen Armee auf die Ukraine und ihrem Einmarsch in dieses Land. So sehr dieses Vorgehen zu verurteilen ist, bleibt dennoch die Frage, ob dieser Krieg nicht verhinderbar gewesen wäre. So wurden beispielsweise russische Sicherheitsinteresse seitens der NATO systematisch missachtet. Auch ist die Aufrüstung in der BRD ist keineswegs nur als Folge dieses grausamen Krieges zu beschreiben. Bereits in den Jahren vor dem russischen Angriff wurde der ausgewiesene Verteidigungsetat deutlich erhöht. Zudem drängen unterschiedliche deutsche Regierungen seit den 1990er Jahren auf eine neue Rolle, die der BRD in der Weltpolitik gebühre. Jahrzehntelang hat man sich hinter dem Narrativ versteckt, dass dies eine Forderung sei, die von externen Akteur*innen an die BRD herangetragen worden sei. In den letzten Jahren wird allerdings immer deutlicher, dass diese Neubestimmung der deutschen Außenpolitik sehr aktiv von der Bundesregierung vorangetrieben wird. Dies, obwohl die letzten Desaster deutscher Interventionspolitik in Afghanistan und Mali in keiner Weise gesellschaftlich aufgearbeitet sind. Gleichzeit zeichnet sich immer mehr ab, dass der erste große Erfolg der Friedensbewegung der 1950er Jahre in Deutschland – die Verhinderung der Atombewaffnung der Bundeswehr – bald Makulatur sein wird.
Bisher regt sich wenig Widerstand gegen die Militarisierung des Gesundheitswesens. Unterschiedliche Einschätzungen des Krieges in der Ukraine erschweren ein gemeinsames Vorgehen. In den 1980er Jahren war die Gefahr eines Atomkrieges das zentrale mobilisierende Moment gewesen. Diese Gefahr scheint aktuell in diesem Ausmaß nicht zu bestehen, stellt sich doch der Krieg in der Ukraine dar als zermürbender Stellungskrieg, der mit konventionellen Waffen geführt wird. Dabei sollte allerdings nicht übersehen werden, dass mit jeder neuen Eskalationsstufe dieses Krieges die Gefahr einer atomaren Auseinandersetzung wächst. Die Erkenntnis: „Wir werden Euch im Falle eines Atomkrieges nicht helfen können“, bleibt von daher unverändert aktuell. Die Militarisierung des Gesundheitswesen bleibt unabdingbare Voraussetzung der Kriegsführung, insbesondere in einem so dicht besiedelten Gebiet wie Europa. Es ist Zeit, sich wieder und auch international zu vernetzen, um dem entgegenzutreten.
Bernhard Winter ist Mitglied der GbP-Redaktion und Vorsitzender des Solidarischen Gesundheitswesen e. V.
[i] Lauterbach will Gesundheitswesen für „militärische Konflikte“ rüsten (aerzteblatt.de)
[ii] Winfried Beck: Nicht standesgemäß. Beiträge zur demokratischen Medizin. Frankfurt am Main, 2003, S. 149 ff.
[iii][iii] Vgl. Beck a.a.O. S. 141ff.
[iv] Beschlussprotokoll 105. Deutscher Ärztetag, Drucksache VI-60
[v] Beschlussprotokoll 126. Deutscher Ärztetag; Drucksache Ic-40, S. 46
[vi] https://www.hartmannbund.de/wp-content/uploads/2023/11/2023-11_HV_NR_11_Gesundheitssicherstellungsgesetz-unverzueglich-auf-den-Weg-bringen.pdf
[vii] Hessisches Ärzteblatt 11/2023 S. 607 ff.
[viii] Hessisches Ärzteblatt 4/2024 S.98, Hessisches Ärzteblatt 6/2024 S.325
[ix] Hessisches Ärzteblatt 5/2024 S. 254; als Mitveranstalter fungiert dabei auch die LÄK Saarland
[x] https://www.laekh.de/aktuelles/detail/partnerschaft-fuer-den-heimatschutz
[xi] https://www.nationalesicherheitsstrategie.de/Sicherheitsstrategie-DE.pdf S.36
[xii] https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pressemitteilungen/bundeskanzleramt-beruft-expertinnenrat-gesundheit-und-resilienz–2265936
[xiii]https://www.aerzteblatt.de/archiv/treffer?mode=s&wo=2032&typ=32&aid=238961&s=Gesundheit&s=Resilienz&s=und
[xiv] CBRN-Gefahren sind Gefährdungen die von chemischen, biologischen, nuklearen oder radiologische Quellen herrühren. Sie können Folgen von zivilen Katastrophen, Naturereignissen oder gewaltsamen Konflikten sein.
[xv] https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/sicherheit/RRGV.html
[xvi] Lauterbach: Müssen uns besser auf Krisen vorbereiten | BMG (bundesgesundheitsministerium.de)