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Pressemitteilung des vdää zur Bürgerversicherung 30.11.2017

Montgomery nannte die Bürgerversicherung am Montag einen „Turbolader in die Zwei-Klassen-Medizin“ und unterstellte, dass eine Bürgerversicherung zu Rationierung, Wartezeiten und Begrenzungen der Leistungskataloge führe. „Das ist eine Verdrehung der Tatsachen in wohlverstandenem Eigeninteresse“, so Thomas Kunkel weiter. „Umgekehrt wird ein Schuh draus: Eine solidarische Bürgerversicherung würde mehr Geld ins gesetzliche Pflichtversicherungs-System bringen. Der umfassende Leistungskatalog der bisher für die gesetzlichen Krankenkassen gilt, könnte daraus für alle hier lebenden Menschen finanziert und nach Bedarf fortentwickelt werden und gegebenenfalls könnte man die Beitragssätze sogar senken.“

Michael Janßen, ebenfalls Vorsitzender des vdää ergänzt: „Heute setzt die Private Krankenversicherung gezielt Anreize, Privatversicherte bei der Terminvergabe zu bevorzugen und dann mit oft unnötigen, aber für die Ärzt*innen lukrativen, Leistungen über- und fehlzuversorgen. Dem würde mit einer Bürgerversicherung ein Riegel vorgeschoben“. Das ethische Gebot ärztlichen Handelns, alle Patient*innen gleichermaßen angemessen und nach ihren Bedürfnissen zu versorgen, würde dadurch ebenfalls gestärkt.

Wir demokratischen Ärztinnen und Ärzte widersprechen dem Präsidenten der Bundesärztekammer und dem Vorsitzenden der KBV und unterstützen die Forderung nach einer Bürger-versicherung, weil diese die Finanzierung des Gesundheitssystems gerechter machen und falsche Anreize abschaffen würde.

Dr. Nadja Rakowitz
(Pressesprecherin)

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