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Pressemitteilung des vdää zum §219a

Der §219a schränkt nicht nur Ärzt*innen in ihrer Berufsfreiheit ein, sondern vor allem Frauen in ihrem Recht auf Information, sexuelle Selbstbestimmung und auf freie Arztwahl. Schwangere Frauen in einer Notlage brauchen neutrale, qualifizierte und einfach verfügbare Informationen zum Schwangerschaftsabbruch. Ärzt*innen dürfen nicht kriminalisiert werden, weil sie ihrer Aufklärungs- und Informationspflicht Patientinnen gegenüber nachkommen.

Im November 2017 ist die Gießener Ärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden, weil sie auf ihrer Website darüber informiert, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Sie war von radikalen Abtreibungsgegner*innen angezeigt worden, die diesen Paragrafen systematisch und zunehmend nutzen, um Ärzt*innen zu drangsalieren. In Hessen hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen drei weitere Ärzt*innen erhoben.

Die Gerichte stellen Verfahren in Anzeigen wegen §219a überwiegend, aber wie der Gießener Fall zeigt, nicht immer ein, die Abtreibungsgegner*innen benutzen ihn regelmäßig, um Ärzt*innen anzuzeigen, zu belästigen und einzuschüchtern. Sie führen auf ihren Webseiten Listen von Ärzt*innen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, und listen dort auch die zahlreichen Strafanzeigen auf, die bisher gestellt wurden.

Die von Ihnen, Herr Spahn, und dem Bundesärztekammerpräsidenten Montgomery vorgeschlagene Erfassung der abtreibenden Ärzt*innen in einer zentralen Liste ist nicht praxistauglich. Welche Ärzt*in würde sich da eintragen, um sich noch mehr öffentlicher Diffamierung auszusetzen? Die Folge dieser Liste wäre, dass noch weniger Ärzt*innen als bisher bereit sein werden, Frauen in Not zu helfen.

Wir demokratische Ärztinnen und Ärzte fordern von Ihnen, Herr Spahn, sich als Gesundheitsminister dafür einzusetzen, dass der §219a endlich aus dem Gesetzbuch gestrichen wird.

Dr. Susanne Zickler / Dr. Bernhard Winter 

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