Besonders hervorzuheben ist der Ausschluss psychologischer Psychotherapeut*innen von der Erstellung von Stellungnahmen in asylrechtlichen Verfahren. Krieg, Folter und andere Formen schwerer Gewalt gehören zur Biographie vieler Menschen, die nun in Deutschland leben und haben erhebliche Auswirkungen auf ihre Gesundheit. Diese stellen aus gutem Grund Abschie-bungshindernisse dar. Lange Wartezeiten und der eingeschränkte Zugang zu den Systemen der gesundheitlichen Versorgung machen es für die Betroffenen in der Praxis jedoch fast unmöglich, die notwendige Bescheinigung zu erlangen, um die ihnen rechtlich zustehende Schutzgewährung zu erhalten. Unter Missachtung fach- und sachbezogener sowie menschenrechtlich bindender Regeln soll mit allen Mitteln die Zahl der Abschiebungen erhöht und die Lebenssituation für Schutz suchende Menschen zur Abschreckung verschlechtert werden.
Die erneuten Gesetzesverschärfungen missachten in einem erheblichen Maße die Menschenrechte der Betroffenen und sind der wiederholte Versuch, die in Deutschland zunehmend populäre, gruppenbezogene menschenfeindliche Stimmung für Wahlen zu nutzen und rassistische Wunschträume zu befriedigen. Wir bestehen darauf: Die Unantastbarkeit der Menschenwürde gilt für alle Menschen und zu allen Zeiten!
Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, die seit Jahren vorgetragenen Einwände der juristischen, medizinischen und psychologischen Fachöffentlichkeit nicht weiterhin zu ignorieren. Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft und der Zugang zur gesundheitlichen Regelversorgung sichergestellt werden. Der Ausschluss psychologischer Psychotherapeut*innen aus der Betreuung Geflüchteter während asylrechtlicher Verfahren muss umstandslos zurückgenommen werden.
Felix Ahls
(Mitglied des Vorstands)