In der ersten Corona-Welle haben die meisten Krankenhäuser gut planbare elektive Eingriffe heruntergefahren und Betten freigehalten. Vor allem private Kliniken haben mit der Leerstandsprämie ein gutes Geschäft gemacht. Jetzt in der zweiten Welle wird das Freihalten von Betten nicht in gleicher Weise gefördert. Daher versuchen die meisten Krankenhäuser möglichst ihren Regelbetrieb aufrecht zu erhalten, auch wenn es sich um leicht verschiebbare Wahleingriffe handelt. Auch weil in vielen Krankenhäusern zunehmend an Covid-19 erkrankte Beschäftigte ausfallen, andere Kräfte aber durch den weiteren Vollbetrieb gebunden sind, führt diese Vorgehensweise zu Überlastung und schlechterer Versorgung. Dies erfolgt aus rein finanziellen Erwägungen, weil sonst die Defizite bis hin zur Insolvenzgefahr zunehmen.
„Es darf nicht sein, dass gerade den Krankenhäusern die Insolvenz droht, die die Hauptlast der Coronakrise tragen – also die, die viele Covid 19-Patient*innen versorgen und es gerade noch schaffen, die Notfallversorgung aufrechtzuerhalten. Besonders diesen müssen alle entstandenen Kosten und entstandenen Erlösausfälle ersetzt werden“, so Dr. Nadja Rakowitz, Geschäftsführerin des vdää. „Es ist offensichtlich, dass die DRG – auch wenn sie um Coronahilfen ergänzt werden – nicht geeignet sind, um die Existenz der Krankenhäuser zu gewährleisten. Eine Finanzierung über Preise (DRG) geht völlig an den Erfordernissen der Daseinsvorsorge vorbei. Die DRG gehören jetzt ausgesetzt oder gleich abgeschafft; ansonsten riskieren wir die Gesundheit und Sicherheit von Patient*innen und Beschäftigten“, so Rakowitz weiter.
Angesichts dieser dramatischen Situation fordert der vdää eine sofortige Umsteuerung:
- Es braucht sofort eine verbindliche Regelung der Bundesregierung zur Verschiebung aller nicht notwendigen Eingriffe in der aktuellen Pandemie-Situation.
- Es braucht sofort eine Finanzierungsregelung, die dafür sorgt, dass alle Kosten, die in 2020/2021 in den Krankenhäusern anfallen, in voller Höhe refinanziert werden (Selbstkostendeckung), sodass kein Krankenhaus durch die Corona-Krise finanziell bedroht wird. Krankenhäuser dürfen nicht finanziell für Sicherheit und Vorhaltung von Kapazitäten bestraft werden.
Der vdää ist Mitglied im Bündnis Krankenhaus statt Fabrik. Bitte beachten Sie auch die im September veröffentlichte breit getragene Resolution des Bündnisses „Die Corona-Krise muss Konsequenzen haben“.
Dr. Nadja Rakowitz (Pressesprecherin)