Die AWO hat Mitte Oktober das Standpunktpapier „Unterbringung von geflüchteten Menschen und die Corona-Pandemie – Forderungen an die Politik und Empfehlungen an die Praxis“ veröffentlicht. Es beleuchtet die Einschränkungen sozialer und gesundheitlicher Teilhabe geflüchteter Menschen, die sich aus ihrer Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften ergeben. Das erhöhte Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus durch unzureichende Schutzmaßnahmen in den Unterkünften ist ein besonders offensichtliches Beispiel. Die AWO fordert dementsprechend eine schnelle Umverteilung aus den Sammelunterkünften in Wohnungen und die Aufhebung der Wohnverpflichtung, wenn der Infektionsschutz nicht gewährleistet werden kann. Viele Menschen könnten so in sicheres Umfeld, z.B. bei Familienangehörigen umziehen.
„Neben dem Anliegen der dezentralen Unterbringung unterstützen wir die Forderung der AWO, dass alle Geflüchteten in die Gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden und dass das Asylbewerberleistungsgesetz abgeschafft wird, alle Leistungsberechtigten also in das SGB II und SGB XII überführt werden“, erklärt Ahls weiter. „Die bisherige Praxis der Schlechterstellung von Geflüchteten schafft Hürden für die gesundheitliche Versorgung, wo effektive und unkomplizierte Strukturen notwendig wären.“
Einig sind sich AWO und vdää auch darin, dass zu den Fürsorge- und Schutzpflichten des Staates Bemühungen gehören, die Impfquote in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften zu erhöhen. „Dazu zählen eine mehrsprachige Aufklärung und die Kontaktherstellung zu Ärzt*innen, die ggf. in den Unterkünften gemeinsam mit Dolmetscher*innen Aufklärungsarbeit leisten. Der Bund sollte den Ländern entsprechende Empfehlungen aussprechen“, heißt es dazu im Papier der Arbeiterwohlfahrt.
Die medizinisch notwendigen Maßnahmen, die das RKI für geboten hält, müssen umgesetzt werden. Entsprechende Empfehlungen wurden zwar im Prozess der Erarbeitung durch die verantwortlichen Behörden und Regierungen der Bundesländer abgeschwächt, würden bei ihrer Umsetzung jedoch trotzdem mehr Schutz bedeuten.(1)
Die Umsetzung von Infektionsschutzmaßnahmen und die Qualität der Gesundheitsversorgung dürfen nicht vom Aufenthaltsstatus abhängig gemacht werden.
Dr. Nadja Rakowitz, Pressesprecherin
Das Standpunktpapier der AWO (pdf, 34 Seiten) findet sich hier: www.awo.org/awo-standpunkte-zur-unterbringung-von-gefluechteten-menschen
1) https://www.asyl.net/view/rki-empfehlungen-zum-gesundheitsschutz-in-gemeinschaftsunterkuenften/