Pressemitteilung: Zuzahlungen in der Notaufnahme

Demokratische Ärzt*innen lehnen Gebühr für Notaufnahme ab

Der Verein demokratischer Ärzt*innen* kritisiert grundsätzlich den neuerlichen Versuch, über Zuzahlungen Versorgung zu steuern

Ein Antrag der CDU-Fraktion im deutschen Bundestag, der auch von der KV Bremen und dem Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen unterstützt wird, sieht eine Gebühr von € 20 für Personen vor, die ohne ein vorheriges strukturiertes Ersteinschätzungsverfahren eine Rettungsstelle im Krankenhaus aufsuchen.

Jede bekannte Zuzahlung, von der Praxisgebühr bis zur Zuzahlung für Medikamente und Heilmittel, ist sozial diskriminierend und führt nicht zu einer sachgerechten und Kosten reduzierenden Steuerung der Versorgung. Insbesondere Angehörige unterer sozialer Schichten verzichten auf Leistungen, die höheren Schichten kümmert die Zuzahlung kaum. Dies ist die Erkenntnis aus vielen Versuchen, über Geldanreize die Steuerung der Versorgung den Patient*innen selbst zu übertragen.

Darüber hinaus ist jede Zuzahlung, die ja nur von kranken Versicherten geleistet werden muss, eine Entsolidarisierung innerhalb der Versichertengemeinschaft der gesetzlich Versicherten. Die Struktur der Notfallversorgung ist für viele Patient*innen nicht durchschaubar. Diese komplexen Probleme sind Inhalt des vierten Gutachtens der Regierungskommission Krankenhausversorgung vom 14.02.2023, erstellt im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit. Die Diskussionen im Ministerium, in Parteien und Fachverbänden laufen.

In vielen Regionen kommen die KVen ihrem Sicherstellungsauftrag, der auch die ambulante Notfallversorgung enthält, nicht nach. Vor diesem Hintergrund erscheint es zynisch, dass gerade sie nun versuchen, die Versicherten für die jahrzehntelange Misere zahlen zu lassen.

Dr. Nadja Rakowitz

Pressesprecherin vdää* 12.05.2023

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