7. September 2015
Was, wenn Notwendiges schlecht und Überflüssiges in guter Qualität erbracht wird?
Mit dem heute beratenen Entwurf für ein Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) wird sich weder eine bedarfsgerechtere Versorgung der Patientinnen und Patienten erreichen lassen noch attraktivere Arbeitsbedingungen für die Krankenhausbeschäftigten. Mit mehr Qualität hat das nichts zu tun. Im Gegenteil: Mit der Einführung der Konkurrenz um Preise – beschönigt als „Qualitätsverträge“ bezeichnet – wird die Versorgung einer noch härteren ökonomischen Logik unterworfen werden. Notwendig für eine bedarfsgerechte Finanzierung der Krankenhausbetriebskosten ist nicht weniger als die Abschaffung des G-DRG-Systems als durchgängiges Preissystem und die Entwicklung sinnvoller Alternativen wie zu verhandelnder Budgets für definierte Versorgungsaufträge!
Mit dem vor zehn Jahren eingeführten Fallpauschalensystem hat sich der Gesetzgeber in eine Sackgasse begeben, die von einer bedarfsgerechten Versorgung wegführt: Kliniken müssen, um als Wirtschaftsbetriebe in diesem System zu überleben, Behandlungen zu geringstmöglichen Selbstkosten erbringen. Outsourcing und Dumpinglöhne verschlechtern Arbeits? und Einkommensverhältnisse für die Beschäftigten in den Krankenhäusern. Zunehmend werden Stellen in der Pflege und in den therapeutischen Bereichen gestrichen, die für eine fachlich gute und menschlich anständige Versorgung unverzichtbar sind. Die im KHSG geplante Verschärfung dieser Logik positioniert trotz aller öffentlich bekannt gewordenen Fehlentwicklungen unverändert das Geld im Mittelpunkt der Strukturentwicklung und Steuerung von Krankenhäusern.
Was aber geschieht, wenn Notwendiges schlecht und Überflüssiges in guter Qualität erbracht wird? Genießen medizinischer Bedarf oder ökonomischer Erfolg Priorität?
Der vdää fordert eine Beschränkung medizinischer Maßnahmen auf das medizinisch statt ökonomisch Notwendige und Sinnvolle, dafür aber finanzielle Spielräume für ein mehr an Qualität und Humanität.
Dr. Peter Hoffmann
(Stellvertretender Vorsitzender des vdää)
Hier finden Sie die ausführliche Stellungnahme des vdää zur Anhörung.