Pressemitteilung zum "Kompromiss" bei §219a

Was für ein Kompromiss?

Demokratische Ärztinnen und Ärzte zum Vorschlag der Bundesregierung zur „Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonfliktlagen“

Seit gestern wissen wir nun, wie sich die Große Koalition eine „Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonfliktlagen“ vorstellt: Der §219a bleibt komplett bestehen incl. seiner Strafandrohung von bis zu zwei Jahren Gefängnis. Statt die als Verbot von Werbung verklausulierte Einschränkung der Informationsfreiheit sollen Informationen zu Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, seitens staatlicher oder staatlich beauftragter Stellen – wie z.B. die Bundesärztekammer – zur Verfügung gestellt werden.

Mal abgesehen davon, dass die Veröffentlichung solcher Listen schon jetzt möglich ist, haben inzwischen – angesichts der stärker werdenden Angriffe und Anklagen so genannter „Lebensschützer*innen“ – zu viele Ärzt*innen Angst, an den Pranger gestellt zu werden. Solche Listen können auch nicht die medizinisch ausführlichen Informationen ersetzen, die heutzutage auf ärztlichen Websites Standard sind.

Das sollte im Übrigen auch Frank Ulrich Montgomery, der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK) wissen. Statt den Vorschlag der Großen Koalition zu begrüßen, um ihre eigene Wichtigkeit zu unterstreichen, sollte sich die BÄK auf ihre eigentlichen Aufgaben besinnen. Sie hat dafür sorgen, dass Ärzt*innen ihre Aufgaben erfüllen können und Patientinnen ordentlich versorgt werden können.

In diesem Sinne gibt es für uns demokratische Ärztinnen und Ärzte eine Verbesserung nur, wenn der §219a endlich aus dem Gesetzbuch gestrichen wird.

Dr. Bernhard Winter
Co-Vorsitzender


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