Endlich: § 219a ist abgeschafft
vdää* begrüßt die Entscheidung des Bundestags
„Wir begrüßen es sehr, dass der Bundestag heute mit breiter Mehrheit die Abschaffung von Paragraf 219a beschlossen hat. Es wurde höchste Zeit. Nur so können Ärzt*innen ihrer Informations- und Aufklärungspflicht auch bei der medizinischen Leistung des Schwangerschaftsabbruchs in vollem Umfang nachkommen und ungewollt Schwangere gut und rechtzeitig in-formieren“, so Carina Borzim, Co-Vorsitzende des vdää*.
Nun können Ärzt*innen wenigstens ohne juristisches Risiko professionell über ihre Leistungen informieren. Auch wenn damit die Angriffe von rechtsextremen und fundamentalistischen Abtreibungsgegner*innen nicht beendet sind, ist dies doch ein wichtiges Zeichen des Staats, das in die Gesellschaft hinein wirken wird.
Dr. Nadja Rakowitz (Pressesprecherin)