Der vdää hat die Pressemitteilung des AK Frauengesundheit vom 5.5.2021 zusammen mit vielen anderen Organisationen unterzeichnet:
Erneut Anklage gegen Frauenarzt wegen Verstoßes gegen §219a. Wir fordern Selbstbestimmung und ein Ende der Kriminalisierung
Der Frauenarzt Detlef Merchel, Nottuln, hat sich am Donnerstag, 20.5.2021, 10:45 Uhr, vor dem Amtsgericht Coesfeld, Münsterland, zu verantworten. Von Abtreibungsgegnern angezeigt wird im bevorstehenden Prozess wieder einmal der Verdacht, gegen den §219a verstoßen zu haben, verhandelt. Das Vergehen: Der Frauenarzt informiert auf seiner Webseite sachlich, dass und wie er Schwangerschaftsabbrüche durchführt.