Endlich: § 219a ist abgeschafft
vdää* begrüßt die Entscheidung des Bundestags
„Wir begrüßen es sehr, dass der Bundestag heute mit breiter Mehrheit die Abschaffung von Paragraf 219a beschlossen hat. Es wurde höchste Zeit. Nur so können Ärzt*innen ihrer Informations- und Aufklärungspflicht auch bei der medizinischen Leistung des Schwangerschaftsabbruchs in vollem Umfang nachkommen und ungewollt Schwangere gut und rechtzeitig in-formieren“, so Carina Borzim, Co-Vorsitzende des vdää*.